Übertritt städtische Oberstufe
Übertritt städtische Oberstufe

Übertritt städtische Oberstufe 2027

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

Der Übertritt in die Oberstufe ist ein wichtiger Schritt für Ihr Kind. Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick über das Vorgehen und die wichtigsten Informationen geben. Gemeinsam begleiten wir Ihr Kind auf diesem Weg.

Die beste Anschlusslösung für Ihr Kind

Die Lehrpersonen fördern das Arbeits- und Lernverhalten des Kindes mit dem Ziel, Ihr Kind derjenigen Leistungsstufe (Sekundar-, Real- oder Kleinklasse) zuzuweisen, die seinen Fähigkeiten am besten entspricht.

Entscheidungsgrundlagen

Für den Übertritt aus der 6. Klasse in die Realschule bzw. Sekundarschule gilt die Empfehlung der Lehrperson der sechsten Primarklasse. Die Lehrperson orientiert sich dabei einerseits am Notenbild und andererseits am Arbeits- und Lernverhalten. Die umfassende Gesamtbeurteilung wird gemeinsam mit den Eltern und dem Kind ausgewertet. Dabei entscheidet die Lehrperson aufgrund der Leistungen, Erfahrungen und Beobachtungen, ob das Kind in die Sekundar-, Realschule oder eine Beschulung in einer Kleinklasse (unter Einzugbezug des SPD) beantragt wird.

Zuteilungskriterien in eine städtische Oberstufe sind die Wohnadresse und die damit verbundene Zugehörigkeit zu einem Oberstufenkreis, ausgeglichene Klassengrössen, die optimale Nutzung des vorhandenen Schulraums und die Zumutbarkeit des Schulweges. Weiter wird auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Sekundar- und Realschülerinnen und Realschülern innerhalb eines Oberstufenschulhauses Wert gelegt.

Zeitlicher Ablauf des Übertritts

Oktober / November
— Gespräch Lehrperson-Eltern-Schüler/in
— Informationsabend der Talentschulen
     Musik / Gestaltung / Sport:
     Mo, 26.10.2026, 19.00 Uhr,
     Aula Blumenau
— Elterninformationsveranstaltungen
     Oberstufen
     West: Di, 3.11.2026, 19.00 – 20.30 Uhr
     Centrum: Do, 5.11.2026, 19.00 – 20.30 Uhr
     Ost: Di, 10.11.2026, 19.00 – 20.30 Uhr
     fladetag in allen flade-Schulhäusern:
     Sa, 24.10.2026, 09.00 – 13.30 Uhr

Januar / Februar
— Zuweisungsantrag der Lehrperson und der
     Eltern für die Sekundarschule, die Real-
     schule oder die Kleinklasse eingereicht
— Eignungsabklärungen der Talentschule

Mai / Juni
— Klasseneinteilung durch die Schulleitung
— Besuchsmorgen in den Oberstufenschulen
     mit der Übergabe des Stundenplans

August
— Schuljahres-Beginn am Montag der
     33. Kalenderwoche

Gemeinsamkeiten städtischer Oberstufenschulen

Die städtischen Oberstufenschulen sind öffentlich. Ihr Besuch ist kostenlos. Die Dauer der Oberstufenschulzeit beträgt drei Jahre. Danach gilt die obligatorische Schulpflicht als erfüllt.

Ziel der Oberstufenschulen der Stadt St.Gallen ist für alle Schülerinnen und Schüler ein gelungener Anschluss an die Arbeitswelt oder an weiterführende Schulen.

Leistungen, Respekt, Eigenverantwortung
Zentrales Anliegen aller städtischen Oberstufenschulen ist es, Wissen zu vermitteln, Fertigkeiten einzuüben, Kompetenzen zu erwerben und die Lernenden zu sorgfältiger, gewissenhafter Arbeit hinzuführen. Neben Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen wird von den Schülerinnen und Schülern auch ein respektvoller Umgang miteinander, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis füreinander gefordert und gefördert. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, eigenständig zu denken, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und ihre Persönlichkeit individuell zu entwickeln.

Attraktive Zusatzangebote
Die Schülerinnen und Schülern haben die Möglichkeit, neben attraktiven Wahl- und Freifachangeboten, auch Sprach- und Informatik-Diplome zu erwerben. Veranstaltungen und Schulanlässe wie Sonderwochen, Exkursionen und Sportveranstaltungen stärken den Zusammenhalt unter den Schülerinnen und Schülern und ergänzen den Schulalltag optimal.

Berufswahl
Die Berufswahl stellt in allen Oberstufenschulen einen Schwerpunkt dar. Die Lehrpersonenbegleiten und beraten die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in diesem bedeutungsvollen Prozess. In Zusammenarbeit mit der WISG (Wirtschaft St.Gallen) haben die Schülerinnen und Schüler die Chance, Berufsbesichtigungen als Ergänzung zu den selbst organisierten Schnuppertagen wahrzunehmen.

Unterstützungsangebote
Die städtischen Oberstufenschulen legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit schulnahen Unterstützungsangeboten. Dazu gehören der Schulärztliche und der Schulzahnärztliche Dienst, die Schulsozialarbeit und der Schulpsychologische Dienst. Weiter steht ein gut ausgebautes Angebot an Therapie-, Förder- und Stützmassnahmen zur Verfügung: Gesundheit und Beratung | stadt.sg.ch

Mittagstisch
In unmittelbarer Nähe der Oberstufenschulhäuser wird aktuell an fünf Standorten ein betreuter Mittagstisch angeboten, wo die Jugendlichen frisch zubereitete Mahlzeiten beziehen oder ihr Essen selbst mitbringen können: Mittagstisch Oberstufe | stadt.sg.ch

Differenzierte Angebote

Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler

An Sekundarschülerinnen und Sekundarschülern werden erhöhte Anforderungen im sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich gestellt. Von den Lernendenden wird eine entsprechend hohe Leistungsbereitschaft und rasche Auffassungsgabe erwartet.

Die Sekundarschulausbildung bildet die Grundlage für viele anspruchsvolle Berufslehren und für weiterführende Schulen wie das Gymnasium, die WMS (Wirtschaftsmittelschule), die IMS (Informatikmittelschule), die FMS (Fachmittelschule) oder die BMS (Berufsmaturitätsschule). Die Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler werden auf die Aufnahmeprüfungen für diese weiterführenden Schulen vorbereitet. Besonderes Augenmerk gilt der Berufswahl.

Realschülerinnen und Realschüler

Realschülerinnen und Realschüler werden in den gleichen Fachbereichen wie Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler unterrichtet, erhalten aber mehr Zeit, um Themen sachbezogen zu vertiefen.

Die Realschulausbildung bildet die Grundlage für zahlreiche Berufslehren oder ein Brückenangebot. Der Berufswahlprozess ist ein zentrales Thema. In enger Begleitung von Lehrpersonen sowie Fachpersonen der Berufs- und Laufbahnberatung lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen und Fähigkeiten kennen.

Typengemischte Klassen

Ab dem Schuljahr 2028/29 führen alle städtischen Oberstufen ihre Klassen nach dem typengemischten Modell. D.h. Schülerinnen und Schüler mit Sek- und Realschulstatus werden gemeinsam in einer Klasse unterrichtet. An der Oberstufe West werden bereits im Schuljahr 2026/27 die Klassen typengemischt geführt. An den Elterninformationen wird dieses Modell näher dargestellt.

Kleinklasse

Die Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen werden in kleineren Lerngruppen unterrichtet, womit den individuellen Neigungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden kann.

Auch in der Kleinklasse ist der Berufswahlprozess ein zentrales Thema. Hier geht es insbesondere darum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Berufslehre finden, die ihren Leistungsfähigkeiten entspricht.

Talentklasse

Dieses spezielle Angebot steht Schülerinnen und Schülern mit ausgewiesenen Fähigkeiten in den Bereichen Musik, Gestaltung und Sport zur Verfügung. Hier werden Jugendliche gemäss ihrem schulischen Status in typengemischten Talentklassen umfassend gefördert.

Von den jungen Talenten werden ein besonderes Engagement und ein hohes Mass an Selbstverantwortung gefordert.

Das Anmeldeformular und die besonderen Aufnahmekriterien für die «Städtische Talentschule St.Gallen» finden Sie hier: Talentschule | stadt.sg.ch

Zuteilung und Standorte der Schulen

Die städtischen Oberstufenschulen sind gemäss ihrer Standorte in West, Centrum und Ost eingeteilt.

Die Einzugsgebiete der Oberstufenschulen und deren flexiblen Einzugsgebiete sind vom Stadtrat festgelegte Zonen.

Kriterien für die Zuteilung in eines der Oberstufenschulhäuser sind die Wohnadresse sowie ausgeglichene Klassenbestände. Die Klasseneinteilung wird von der Schulleitung verfügt.

Informationen zu den flexiblen Zuweisungsgebieten finden Sie im digitalen Stadtplan.

flade: Die Einzugsgebiete der Stadt St.Gallen gelten nicht für die Schulhauseinteilung der flade. Die Schulhauseinteilung erfolgt (nach einem möglichen Losverfahren) grundsätzlich nach dem Wohnort bzw. der Wohnadresse. Weitere Kriterien für die Zuteilung in eines der drei Schulhäuser der flade sind ausgeglichene Klassengrössen sowie die Platzverhältnisse im jeweiligen Schulhaus. In begründeten Fällen kann ein schriftliches Einteilungsgesuch an die flade gestellt werden, welchem gerne entsprochen wird, sofern es die Platzverhältnisse zulassen.

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Oberstufe West

<p><strong>    Oberstufenschulhaus Engelwies</strong> <br />    Engelwiesstrasse 1 <br />    CH-9014 St.Gallen</p>

    Oberstufenschulhaus Engelwies
    Engelwiesstrasse 1
    CH-9014 St.Gallen

<p><strong>    Oberstufenschulhaus Schönau</strong> <br />    Schönaustrasse 82 <br />    CH-9000 St.Gallen</p>

    Oberstufenschulhaus Schönau
    Schönaustrasse 82
    CH-9000 St.Gallen

Oberstufe Centrum

<p><strong>    Oberstufenschulhaus Blumenau</strong> <br />    Unterer Brühl 1–3 <br />    CH-9000 St.Gallen</p>

    Oberstufenschulhaus Blumenau
    Unterer Brühl 1–3
    CH-9000 St.Gallen

<p><strong>    Oberstufenschulhaus Bürgli</strong> <br />    Notkerstrasse 24 <br />    CH-9000 St.Gallen</p>

    Oberstufenschulhaus Bürgli
    Notkerstrasse 24
    CH-9000 St.Gallen

Oberstufe Ost

<p><strong>    Oberstufenschulhaus Buchental</strong> <br />    Lindenstrasse 105 <br />    CH-9000 St.Gallen</p>

    Oberstufenschulhaus Buchental
    Lindenstrasse 105
    CH-9000 St.Gallen

<p><strong>    Oberstufenschulhaus Zil</strong><br />    Zilstrasse 61 <br />    CH-9016 St.Gallen</p>

    Oberstufenschulhaus Zil
    Zilstrasse 61
    CH-9016 St.Gallen

Oberstufe flade

<p><strong>   flade Klosterschulhaus</strong><br /><strong>   Knabenschule</strong> <br />   Klosterhof 6c<br />   CH-9000 St.Gallen</p>

   flade Klosterschulhaus
   Knabenschule
   Klosterhof 6c
   CH-9000 St.Gallen

<p><strong>   flade Gallusschulhaus <br />   Mädchenschule</strong> <br />   Moosbruggstrasse 21 <br />   CH-9000 St.Gallen</p>

   flade Gallusschulhaus
   Mädchenschule

   Moosbruggstrasse 21
   CH-9000 St.Gallen

<p><strong>   flade Notkerschulhaus</strong><br />   Lindenstrasse 175 <br />   CH-9016 St.Gallen</p>

   flade Notkerschulhaus
   Lindenstrasse 175
   CH-9016 St.Gallen

Fragen und Antworten

Die Vereinbarung zwischen der Stadt St.Gallen und dem Katholischen Konfessionsteil des Kantons St.Gallen gewährleistet ein Bildungsangebot zu gleichen Bedingungen.

Auf oft gestellte Fragen erhalten Sie hier Antworten:

Die städtischen Oberstufenschulen führen Sekundar-, Real- und Kleinklassen: Wie ist das bei der flade?
Städtische Oberstufenschulen und flade führen Sekundar- und Realklassen sowie Kleinklassen oder entsprechende integrative Beschulungsangebote.

Eltern haben die Wahl zwischen städtischer Oberstufe und flade, aber mit einem Vorbehalt: Was heisst das konkret?
Eltern von Sechstklässlerinnen und Sechstklässlern in der Stadt St.Gallen können beim Übertritt zwischen den Angeboten der städtischen Oberstufe und der flade wählen. Die einmal getroffene Wahl gilt für die gesamte Dauer der Oberstufenzeit. Vorbehalten bleibt, dass die beiden Schulträger Sekundar-, Real- und Kleinklassen in einem vergleichbaren Verhältnis, in vergleichbarer sozialer Durchmischung und mit vergleichbaren Klassengrössen führen sowie eine vernünftige Personalplanung und Arbeitsplatzsicherheit gewährleisten können. Diese Vergleichbarkeit ist eine Hauptzielsetzung der gemeinsamen Vereinbarung.

Die Vereinbarung hat eine Obergrenze: Wie hoch ist diese Grenze und was geschieht, wenn sie überschritten wird?
An der flade werden maximal 30 Prozent der städtischen Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler beschult. Abweichungen sind zulässig, sofern sich dadurch eine gesamtstädtisch optimalere Klassenbildung im Sinne obiger Hauptzielsetzung ergibt. Bis Ende März wird über die Zuweisung entschieden. Wird die Obergrenze überschritten, entscheidet in der flade das Los. Um die vereinbarte Aufteilung auf die drei Schultypen zu erreichen, erfolgt der Losentscheid für Sekundar-, Real- und Kleinklassen separat.

Der Besuch der städtischen Oberstufenschulen ist für Schülerinnen und Schüler aus der Stadt St.Gallen unentgeltlich: Wie ist das bei der flade?
Die Stadt trägt die Kosten für die Schule auch für städtische Schülerinnen und Schüler, die an der flade beschult werden. Von den Eltern können die gesetzlich gestatteten Beiträge eingefordert werden (z.B. für Verpflegung).

An den städtischen Schulen ist jedes Kind willkommen, ungeachtet seiner Herkunft oder Religion: Und bei der flade?
Wie die städtische Oberstufe setzt sich auch die flade für eine optimale Beschulung, den respektvollen Umgang mit Vielfalt und für die gesellschaftliche und schulische Integration der in der Stadt wohnhaften Schülerinnen und Schüler auf der Oberstufe ein. Als öffentliche Schule erfüllt die flade sämtliche kantonalen und bundesrechtlichen Anforderungen.

Der Unterricht muss konfessionell neutral sein: Wie lässt sich das mit dem Katholischen Konfessionsteil vereinbaren?
Die flade erfüllt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag als christliche Schule katholischer Prägung unter Wahrung der religiösen Neutralitätsverpflichtung. Die städtischen Schulen werden nach christlichen Grundsätzen im Sinne des Volksschulgesetzes geführt. Für beide Oberstufenschulen gelten die kantonalen Rahmenbedingungen für den Unterricht in Ethik, Religionen, Gemeinschaft.

Wie wird über die Oberstufenschulen in St.Gallen informiert?
Eltern und Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse werden im Oktober zu Informationsveranstaltungen der Oberstufen West, Centrum und Ost eingeladen. Sie können sich vor Ort ein Bild der Schulhäuser machen und erhalten von Lehrpersonen und Schulleitungen Antworten auf ihre Fragen zum Schulbetrieb.
In der flade findet Ende Oktober der «flade-Tag» statt – ein Tag der offenen Türe für zukünftige Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. fladetag: flade

Informationen zum Angebot der Oberstufe flade sind unter www.flade.ch abrufbar.

Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Abschluss in der Primarschule und bereits jetzt einen erfolgreichen Start in der Oberstufe. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

Stadt St.Gallen
Schule und Musik
Wassergasse 23
CH-9001 St.Gallen
Telefon +41 71 224 53 11
sum@stadt.sg.ch
www.schule.stadt.sg.ch

Fotografie: Anna-Tina Eberhard